Zur PersonTaetigkeitsfelder
Rechtsanwaltskanzlei Flitz


Nach meiner Zulassung arbeitete ich einige Jahre in der Allgemeinkanzlei der Rechtsanwälte und Notare Thomas Faensen und Bernd Häusler. Wertvolle wirtschaftsrechtliche Erfahrungen sammelte ich anschließend im Büro Fingerhuth und Partner. Seit Anfang 2000 bin ich selbstständig. Neben meiner Anwaltstätigkeit betätige ich mich als Rechtsberater für den Berliner Mieterverein. Ich bin Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und beantworte regelmäßig in der “Berliner Zeitung” und im “Kölner Stadtanzeiger” die Leserfragen in meinem Fachgebiet. Ferner arbeite ich als Privatdozent für Arbeits- und Vertragsrecht an der Verwaltungsakademie Berlin.


CV

1962
geboren in Bremen
1983-1989
Jurastudium in Passau und Freiburg/Breisgau
1989-1992
Referendariat beim Kammergericht (Berlin)
1992
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Eintritt in die Kanzlei Faensen/Häusler in Berlin-Tiergarten
1997
Zulassung zum Kammergericht
1998
Wechsel zur Kanzlei Fingerhuth & Partner in Berlin-Charlottenburg
2000
Selbstständigkeit
2005
Zulassung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.




Rechtsanwalt
Andreas Flitz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Westfälische Str. 28
10709 Berlin-Halensee
Telefon 030-8954 1946
Telefax 030-8954 1945

info@rechtsanwalt-flitz.de













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